Hinweisgebersystem

Für uns als OTTO FUCHS Gruppe1 ist das Hinweisgebersystem ein wesentlicher Bestandteil unseres Compliance Programms. Damit wir unserem Anspruch gerecht werden, ist es für uns sehr wichtig, mögliche Verstöße wie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen, Wirtschaftsstraftaten, Datenschutzverstöße und die Verletzung umweltbezogener Bestimmungen aufzuklären. Dazu haben wir ein transparentes Beschwerdesystem eingerichtet, innerhalb dessen Verstöße gegen Gesetze und interne Regeln gemeldet werden können.

Compliance bei OTTO FUCHSHinweismanagement

Sämtlichen Hinweisen wird – sofern gewünscht auch unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers – mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligter nachgegangen. 

In unseren FAQs zum Hinweismanagement und unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren finden Hinweisgeber wissenswerte Informationen über das Hinweisgebersystem der OTTO FUCHS Gruppe.

Ein System für Alle!

Unser Hinweisgebersystem steht allen Personen zur Verfügung, die der Ansicht sind, durch Geschäftstätigkeiten von OTTO FUCHS oder deren Geschäftspartnern geschädigt oder beeinträchtigt zu werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • OTTO FUCHS-Mitarbeiter
  • Lieferanten
  • Dienstleister
  • Geschäftspartner (einschließlich Zeitarbeitskräfte und Subunternehmer) in jedem beliebigen Land
  • jegliche sonstige externe Parteien.

FAQs zum OTTO FUCHS Hinweismanagement

Verfahrensordnung zum OTTO FUCHS Beschwerdeverfahren

Kanäle unseres Hinweisgebersystems

Wir ermutigen jeden, auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder internen Regeln schließen lassen. Zur Meldung von Hinweisen stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung. Die erste Kontaktaufnahme kann in einem Telefonat, per E-Mail, per SMS, per Post oder in einem persönlichen Gespräch auf Deutsch oder Englisch erfolgen. Auf Wunsch kann die Anfrage auch an eine weibliche Ansprechpartnerin weitergeleitet werden.

Elektronisches Hinweisportal Externer Vertrauensanwalt Compliance Office Menschenrechtsbeauftragter

Kanäle unseres HinweisgebersystemsElektronisches Hinweisportal

Über das elektronische Hinweisportal können Meldungen in mehreren Sprachen abgegeben werden. Es steht jederzeit zur Verfügung und ermöglicht Ihnen – auf Wunsch auch anonym – vertrauliche Hinweise auf mögliche Regelverstöße zu geben.

Elektronisches Hinweisportal

Kanäle unseres HinweisgebersystemsExterner Vertrauensanwalt

Wir haben einen externen Vertrauensanwalt (Ombudsmann), der als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig ist. Er ist unparteiisch und unterliegt keinen Anweisungen durch das Unternehmen hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Der Vertrauensanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person wird stets gewahrt.

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M
Loebellstr. 4
33602 Bielefeld

T. +49 521 5573330
M. +49 151 58230321
Vertrauensanwalt@thielvonherff.de

Kanäle unseres Hinweisgebersystems Compliance Office

Sie haben die Möglichkeit, Hinweise per Post, Telefon oder E-Mail über das Compliance Office abzugeben.

OTTO FUCHS KG 
Compliance Office

Derschlager Str. 26
58540 Meinerzhagen

T. +49 2354 73-1001
Compliance@otto-fuchs.com

Kanäle unseres Hinweisgebersystems

Menschenrechtsbeauftragter

Für Menschenrechtsverletzungen steht Ihnen zudem unser Human Rights Office zur Verfügung. Meldungen können per Post, Telefon oder E-Mail abgegeben werden.

OTTO FUCHS KG 
Human Rights Office 

Derschlager Str. 26
58540 Meinerzhagen

T. +49 2354 73-1001 
HumanRights@otto-fuchs.com

Verantwortung Compliance bei OTTO FUCHS

Die konsequente Einhaltung geltender gesetzlicher Bestimmungen, Regelungen und freiwilliger Selbstverpflichtungen hat für uns als OTTO FUCHS Gruppe1 höchste Priorität. Die erforderlichen Rahmenbedingungen hierfür haben wir mit unserem Compliance Programm geschaffen.

Compliance & Integrität

Hinweisgebersystem DER OTTO FUCHS GRUPPEDokumente

Hier finden Sie die Dokumente der OTTO FUCHS Gruppe1 zum Themenbereich. Weitere Dokumente finden Sie im zentralen Download-Center der Website.

FAQ zum Hinweismanagement und zum Vertrauensanwalt

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren

1Ausgenommen ist die Schüco International KG, die ein eigenständiges Compliance Programm realisiert hat.